Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Pensionsvertrag
1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Tierpension Widder wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Tierpension Widder weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Tierpension Widder ausgehängt und der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Tierpension Widder gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierpension Widder Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Tierpension Widder einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die Tierpension Widder gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.
1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Tierpension Widder der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist bzw. ein Stellvertreter benannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter oder den Stellvertreter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Tierpension Widder eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
2. Tierarztkosten/Tierheim
2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund, regelmäßig entwurmt wird (letztmalig max. 10 Wochen vor Pensionsantritt) und die nachfolgend genannten Impfungen besitzt.
2.3 Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Tierpension Widder berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen und Entwurmungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Tierpension Widder übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres (bzw. nach aktuellem Standard) folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
2.4 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt bzw. durch den Shuttleservice übergeben. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Tierpension Widder ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
2.5 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Tierpension Widder verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Der entstandene Mehraufwand pro Tag wird mit € 25,00 pro Tag berechnet.
2.6 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Tierpension Widder übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
3. Pensionspreise / Bring- und Abholzeiten
3.1 Es gelten folgende Preise:
Tag 12,50 pro tag
Der Tag des Bringens des Hundes und der Tag der Abholung gelten als volle Tage.
Für das Abholen des Hundes vom Wohnort/Aufenthaltsort des Besitzers und das Bringen des Hundes zum Wohnort/Aufenthaltsort des Besitzers fallen 15 € an.
3.2 Der Pensionspreis wird Anteilig ½ im Voraus und ½ bei Abholung/Übergabe des Hundes entrichtet.
3.3 Der Besitzer des Hunds kann seinen Hund zu folgenden Zeiten Bringen oder Abholen:
Montag - 7 Uhr bis 8.30 Uhr und 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag - 16.30 bis 17.30 Uhr
Freitag - 17 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag - 9 Uhr bis 10 Uhr
4. Rücktritt des Kunden / Stornokosten
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreuer geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen bzw. bei kurzfristiger Absage einer telefonischer Mitteilung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
4.2 Sofern zwischen dem Betreuer und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche Tierpension Widder auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich oder telefonisch gegenüber dem Betreuer ausübt.
4.3 Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen kostenfrei.
Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 25 % der bestellten/reservierten Leistungen.
Stornierungen ab dem 6. Tag bis einschl. 1. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 50 % der bestellten/ reservierten Leistungen.
1. Haftung
Die Tierpension Widder schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen
personenbezogenen Daten durch die Tierpension Widder. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung
3. Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von
Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden, gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.